Transportschaden


Bei Nichtbeachtung kann die Leistungspflicht des Versicherers entfallen.

Bei Transportschäden ist folgendes zu beachten:

äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste...

äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme der Ware durch einen entsprechenden Vermerk des Transportunternehmens auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. Sollte der Fahrer dies Verweigern, so verweigern Sie die Annahme der Warensendung und informieren Sie sofort unsere Serviceabteilung.

Bei nicht sofort erkennbaren Schäden...

Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich erst beim Auspacken herausstellen:

  1. Sendung mit Verpackung und Verpacksmaterial unverändert liegen lassen.
  2. Beweisfotos schießen
  3. Transportunternehmen unverzüglich schriftlich zur Besichtigung auffordern.
  4. Zustand der Sendung von Beauftragten des Transportunternehmens bescheinigen lassen.
  5. Sofortige Benachrichtigung an Maxcom Computer Systems Deutschland GmbH unter Angabe der Liefernummer und der Paketnummer.
  6. Die Benachrichtigung muß spätestens 24 Stunden nach erhalt der Warensendung erfolgen.
Nach Abnahme der Ware...

Nach Abnahme der Warensendung durch Sie haben Sie die Beweispflicht für den Schadeneintritt während des Transportes.

Wir verweisen auf HGB § 377.

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen...

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, melden Sie sich bitte telefonisch in unserer Serviceabteilung (Nach Filiale).



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