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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Dezember 2018



Allgemeine Geschäftsbestimmungen der MAXCOM Computer Systems Deutschland GmbH


1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten ggf. Die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

1.2 Der Kaufvertrag kommt durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Erhalt der Ware zustande.

1.3 Angebote und Angaben hinsichtlich der vom Verkäufer vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behält sich der Verkäufer Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in den verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der angebotenen Erzeugnisse dienen.

1.4 Die vom Verkäufer gemachten Preisangaben und die von ihm erteilten Auftragsbedingungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Auftragserteilungen im Anschluss an eine vom Verkäufer gemachte Preisangabe sind für den Verkäufer erst bindend, wenn er hierfür eine schriftliche Bestätigung erteilt hat.

1.5 Die nachstehend verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung: "Verkäufer" bedeutet MAXCOM Computer Systems Deutschland GmbH; "Käufer" bedeutet jegliche natürliche oder juristische Person, die Empfänger einer Preisangabe, Auftragsbestätigung oder einer anderen Mitteilung ist, welche den nachstehenden Bedingungen unterliegt; "Liefergegenstände" bedeutet die Erzeugnisse, Artikel oder andere Gegenstände, auf die sich eine vom Verkäufer gemachte Preisangabe, Auftragsbestätigung oder eine andere Mitteilung bezieht.

1.6 Die vom Kunden im Rahmen der Bestellung getätigten Angaben, sind Grundlage für die Rechnungserstellung. Änderungswünsche zu einer Rechnung müssen beantragt werden. Rechnungsänderungen, die nicht durch den Verkäufer zu verantworten sind, werden kostenpflichtig mit 10,00 € je Änderung berechnet.

1.7  Sollte der Kunde die Ware im Nachgang in ein Drittland ausführen und aufgrund dessen eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung beantragen, erhebt der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € je eingereichter Rechnung. Die Bearbeitungsgebühr wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und im Rahmen der Mehrwertsteuer-Rückerstattung direkt verrechnet. Die Beantragung einer Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist nur innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum und bei einem ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag von mindestens 20,- € möglich.

Für die Bearbeitung sind folgende Belege einzureichen: Ausfuhrdokumente, wobei die Ausfuhr der Ware aus Deutschland innerhalb von 3 Monaten erfolgt sein muss, sowie einen Nachweis über den Wohnsitz im Drittland.

Der Verkäufer weist den Kunden darauf hin, dass es sich bei dieser Leistung um eine freiwillige Leistung handelt, welche vom Verkäufer jederzeit verweigert werden kann.



2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für Lieferungen gelten die Listenpreise des Verkäufers zum Zeitpunkt der Bestellung und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten.

2.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Preis Abzüge vorzunehmen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen vom Verkäufer nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

2.3 Rechnungen des Verkäufers sind sofort fällig und netto, ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurde etwas anders vereinbart. Gewährte Zahlungsziele werden entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Käufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.4 Zum Zweck der Kredit-/Bonitätsprüfung übermittelt dem Verkäufer die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11 in 41460 Neuss, die in ihrer Datenbank zur Person des Käufers gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf der Basis mathematisch- statistischer Verfahren ermittelter Score- Werte, sofern der Verkäufer sein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Bei der Berechnung des Scorewertes werden u.a. auch Anschriftendaten genutzt.



3. 
Lieferfrist

3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf auf den Versandweg gebracht wird.

3.2  Die Lieferfrist verlängert sich ggf. entsprechend, bis der Käufer dem Verkäufer die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Angaben gemacht, bzw. Unterlagen übergeben hat.

3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4  Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend, wenn die Verzögerung direkt oder indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers ist. Dazu gehört insbesondere jeglicher Akt höherer Gewalt; die Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörde; Feuer, Explosion, Überschwemmung; Ausfall von Maschinen; Streik, Aussperrung, sonstige Tarifauseinandersetzungen; Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten; Krieg, Aufstand, Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Verkäufer in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen.

3.5 Wird der Verkäufer durch höhere Gewalt (Ziff. 3.4) an der Einhaltung der Lieferfrist gehindert, ist der Käufer mit einer angemessenen Verlängerung einverstanden. Der Käufer ist im Übrigen wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er dem Verkäufer nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

3.6 Gerät der Verkäufer anderweitig in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.



4. 
Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1  Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2  Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann der Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die vom Verkäufer benannt sind, auf den Käufer über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Käufer.

4.4 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen das Werk oder Lager des Verkäufers verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

4.5  Falls auf Verlangen des Käufers ein Lieferprogramm abgeändert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch verursachten Kosten in Rechnung zu stellen oder eine Preisanpassung vorzunehmen.



5. 
 Gewährleistung/ Haftungsausschluss

5.1 Der Verkäufer gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- bzw. Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansrüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

5.2 Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

5.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von ihm autorisiert wurden.

5.4 Sollte der Verkäufer Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber dem Verkäufer kein Recht auf Minderung, Wandlung oder Neulieferung. In diesem Falle leitet der Verkäufer die Reparatursache lediglich für den Käufer an seinen Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen. Die gesamte Abwicklung erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.

5.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB

5.6 Rücksendungen sind nur unter Verwendung einer durch die Serviceabteilung des Verkäufers zu erteilenden Rücksendenummer möglich, wobei dieser stets freien Einsendung sowohl eine Kopie der Rechnung als auch eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen ist. Existiert für eine Produktgruppe ein Service seitens des Herstellers, sind die Einsendungen nach den dortigen Maßgaben direkt an diese zu richten. Der Verkäufer behält sich vor, unautorisierte, unfreie, sowie Rücksendungen ohne Kaufnachweis oder sonstige fehlende Unterlagen zu Lasten des Käufers und Berechnung der gemäß Servicepreisliste jeweils gültigen Abwicklungspauschale zum Käufer zu retournieren.

5.7  Soweit ein von Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach Wahl des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.

5.8 Im Falle einer Weiterleitung der reklamierten Ware an den Vorlieferanten oder Hersteller, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere seine Kontaktdaten, an den Vorlieferanten/Hersteller im Rahmen einer Reklamationsabwicklung weitergegeben werden können.

Seine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen. Kontaktieren Sie uns hierzu unter vertrieb@maxcom.de.

5.9 Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

5.10 In den Fällen, in denen - auch für unseren Käufer - kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung (gem. Ziff. 5.a) dieser AGB als gleichwertiger Ausgleich i.S.d. § 478 IV I BGB abbedungen.

5.11  Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, dass er den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

5.12 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit die Haftung für den Verkäufer ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.13  Ergänzend zu den hier genannten Punkten gelten in allen Fällen die aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Servicebedingungen des Verkäufers.



6. Eigentumsvorbehalt 
und Gefahrübertragung

6.1 Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt sein Eigentum, bis alle seine gegenwärtigen Ansprüche gegen den Käufer sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungs-kosten - anzurechnen.

6.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3 Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung veräußert oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert oder wird sie mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

6.4 Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch nur insoweit, als der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht dem Verkäufer der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

6.5 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne den Verkäufer zu verpflichten.

6.6  Wird die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für den Verkäufer zu verwahren.

6.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Anforderung die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen.



7. 
Exportgenehmigung

Dem Käufer ist bekannt, dass im Hinblick auf den Export der Liefergegenstände Beschränkungen bestehen können, insbesondere eine behördliche Genehmigung erforderlich sein kann.
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten bei den zuständigen Stellen einzuholen. Die Versagung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.



8. 
Mengenrabatt

Sofern die Preisliste oder das Angebot des Verkäufers einen Preisnachlass bei Abnahme einer bestimmten Menge vorsieht, erfüllt der Käufer die Voraussetzung für den Preisnachlass nur dann, wenn er vorher dem Verkäufer gegenüber eine feste Verpflichtung eingegangen ist, wonach die Lieferung der festgesetzten Menge während eines Zeitraums von längstens 12 Monaten zu erfolgen hat. Falls der Käufer die Lieferung der angegebenen Menge während des obigen Zeitraums nicht abruft oder durch Zahlungsverzug verhindert, hat der Käufer den der tatsächlich gelieferten Menge entsprechenden Preis zu bezahlen. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits gelieferten Gegenstände eine Nachbelastung vorzunehmen, die vom Käufer unverzüglich auszugleichen ist.



9. Stornierung und Rücknahme

9.1 Stornierung, Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein vom Verkäufer schriftlich bestätigter Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen.

9.2 Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung kann der Verkäufer nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen des Verkäufers an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen des Verkäufers und seiner Zulieferanten.

9.3 Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann der Verkäufer das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt, ferner, wenn das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers auf Antrag eines Dritten eröffnet wird.

9.4 Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Käufer zu vertreten hat, dann hat der Käufer dem Verkäufer für seine Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.



10. Trade Terms

Verwendete Trade Terms sind solche der von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen "Incoterms 2000".



11. Verzicht

Der Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung oder Durchsetzung einer der vorliegenden Bedingungen oder Rechte bedeutet keinen Verzicht auf zukünftige Geltendmachung und führt nicht zur Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsbestimmung.



12. 
Mitteilung des Verkäufers

Der Verkäufer wird sämtliche Mitteilungen an den Sitz oder die ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Käufers richten. Schriftliche, fernschriftliche und telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung bzw. der Übergabe an die Post als erfolgt.



13. 
Abtretungsverbot

Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit dem Verkäufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.



14. 
Verwendung von Kundendaten

Der Verkäufer ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.



15. 
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

15.1 Die Verträge der Parteien unterliegen deutschem Recht.

15.2 Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird Ratingen vereinbart.

15.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Ratingen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

15.4 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.